Kein Personalausweis im Wahllokal gefordert

30 Aug 2009 0 Comments , , Estimated reading time: 3 minutes read

Heute war­en Kom­mun­al­wah­len in Nordrhein-West­falen. Und wie es sich gehört, war ich um 10:40 im Wahl­bezirk 22 — Ehren­feld I, Neuehren­feld I (40104) wäh­len. Zu meinem grossen Erstaunen wurde ich weder nach meinem Per­son­alaus­weis gefragt, noch wurde meine Iden­tität in irgendein­er Weise sich­er festgestellt. 

Mein­en Per­son­alaus­weis hatte ich sog­ar schon, wie auf der Wahl­ben­a­chrich­ti­gung bes­chrieben, in der Hand. Vor mir hat ein Pärchen (etwa 35 Jahre) gewählt. Auch diese beiden wur­den nicht nach einem Iden­tität­snach­weis gefragt. Aus dem Wahlvor­stand war mir auch niemand per­sön­lich bekan­nt. Ein­zig meine Wahl­ben­a­chrich­ti­gung wurde ein­be­hal­ten. Nach mir war eine kürzere Zeit lang niemand der wäh­len woll­te. Folg­lich wäre auch Zeit­druck kein prag­mat­isches Argument. 

Jeder, der — wie auch immer — Zugriff auf meine Wahl­ben­a­chrich­ti­gung gehabt hätte, hätte also prob­lem­los meine Stimme abgeben können. Hätte also jemand die Wahl­ben­a­chrich­ti­gung gehabt und wäre vor mir wäh­len gegan­gen, hätte ich also keine Mög­lich­keit gehabt, meine Stimme abzugeben. 

Mein Bruder hat mir eben berichtet, dass er in Köln-Nippes bei der Euro­pawahl 2009 auch nicht nach seinem Per­son­alaus­weis gefragt wurde. Im Gegen­teil wurde ihm sog­ar gesagt, dass der dortige Wahlvor­stand den Per­son­alaus­weis nicht benötige. Anschliessend habe ich in meinem Fre­un­deskre­is her­umge­fragt und kein­er wurde nach seinem Aus­weis gefragt (Ehren­feld I, Neuehren­feld I — 40111, Humboldt/Gremberg I, Kalk — 80206). Diese Umfrage ist natür­lich in kein­er Weise repräsent­at­iv, es zeigt aber leider, dass mein Wahl­lokal kein Ein­zel­fall wahr. 

Somit stelle ich mir die Frage, wie viele der abgegeben­en Stim­men tat­säch­lich von den ents­prechenden Wählern abgegeben worden. Meines Eracht­ens ents­pricht ein sol­ches Vorge­hen nicht ein­er demokrat­ischen Wahl. Vor allem in Zeiten von Über­wachung­swahn, bio­met­rischen Pässen, Zen­sur etc. ist diese Her­ange­hens­weise mehr als fragwürdig. 

Auch wenn man in der heut­i­gen Zeit froh um jeden Wähler sein kann, der sein demokrat­isches Recht wahrn­im­mt, soll­te man ein Mindes­t­mass an Trans­par­enz und Nachvollziehbarkeit wahren. Wir krit­is­ier­en (zurecht!) Wahl­ma­nip­u­la­tion­en im Iran oder in Afrika, sind aber selbst nicht in der Lage, zu gewähr­leisten, dass jeder nur ein­mal seine Stimme abgibt. Ich möchte hier aus­drück­lich nicht unter­stel­len, dass es Unre­gel­mässigkeiten bei der Kom­mun­al­wahl in Köln gegeben hat, mit sol­chen Meth­oden dem Fehlen von echter Iden­ti­fika­tion der Wähler sind aber auch hier Manip­u­la­tion­en Tür und Tor geöffnet. 

Update: Bei ein­er Blit­zum­frage unter den WDR Netscouts wurde fest­ges­tellt, dass auch dort von nieman­dem der Per­son­alaus­weis ver­langt wurde.

Update 2: Ich habe eine Stel­lung­nahme des Wah­lamtes der Stadt Köln erhal­ten. Dem­nach reicht laut Kom­mun­al­wahlord­nung die Wahl­ben­a­chrich­ti­gung und der Ein­trag ins Wählerverzeich­nis aus.

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Markus Wagner wrote on 30. August 2009 at 23:08:  

Ich darf seit 27 Jahren wäh­len. Bis­lang musste ich, wenn ich die Wahl­ben­a­chrich­ti­gung vor­weis­en kon­nte, noch nie, egal bei welch­er Wahl, mein­en Per­son­alaus­weis vorzeigen.

 

primusvonquack wrote on 30. August 2009 at 23:08:  

Was geschiet mit den Wahl­ben­a­chrich­ti­gun­gen in Alten- und Pflegeheimen?

 

Martin Gude Author wrote on 30. August 2009 at 23:35:  

@Markus Wag­n­er: Was ich im Artikel ver­gessen hatte: Bish­er habe ich an fast allen Wah­len (seit­dem ich 1997 mein­en 18. Geburtstag gefeiert habe) per Briefwahl teil­gen­om­men oder vorab im Rathaus gewählt. Ein oder zwei Mal war ich am Wahltag auch im Wahl­lokal. Wenn sowas dann anschein­end Usus ist, finde ich das um so schlimmer.

@primusvonquack: Das würde mich auch sehr interessieren.

 

Martin Gude Author wrote on 31. August 2009 at 08:11:  

Auf meinem Face­book Account wurde mir vorgesch­la­gen, dass ich mich doch auch in den Wahlvor­stand set­zen soll­te und immer dann meck­ern, wenn irgend­was nicht richtig läuft. Eigent­lich ist das ja genau der­en Aufgabe. 

Und im Prin­zip bin ich auch niemand der meck­ert und sich dann vor so etwas drückt. In Köln muss man allerd­ings sein­en kom­pletten Son­ntag dafür opfern. Von 7:30 bis circa 22 Uhr ist mir ein­fach zu lang. Für eine vier Stun­den Schicht kön­nte ich mich durchaus erweichen lassen, aber mein­en im Endef­fekt ein­zi­gen wirk­lich freien Tag der Woche opfern ist echt hart.

 

Tobias wrote on 31. August 2009 at 09:15:  

Bei mir haben sie gefragt. Gleiches Wahllokal.
Hast du die Ehrenamtler, die dort saßen, gefragt, war­um sie nicht den Per­son­alaus­weis kon­trol­liert haben?

 

Martin Gude Author wrote on 31. August 2009 at 09:31:  

@Tobias: Nein, hab ich leider nicht. Mir ist leider erst beim darüber­nachden­ken zu Hause wirk­lich klarge­worden, was das eigent­lich bedeu­ten kann. Ich hätte natür­lich noch ein­mal zurück­ge­hen können und nachfragen. 

Nicht das wir uns falsch ver­stehen, das ist kein Vor­wurf an die ehrenamt­lichen Wahl­helfer son­dern viel­mehr an die Stadt Köln. Es muss vom Wah­lamt sich­erges­tellt wer­den, dass jeder Wahl­helfer die Bedeu­tung ein­er val­iden Iden­tität­s­prü­fung kennt.

 

wu wrote on 31. August 2009 at 11:20:  

ich war gestern in köln wahl­helfer­in und wurde von unser­em wahlvor­stand angew­iesen, NICHT die per­son­alaus­weise zu kon­trol­lier­en. wir soll­ten uns ledig­lich das geburts­datum anschauen und über­prüfen, ob es sich bei der per­son (alter, geschlecht), wohl wirk­lich um den besitzer des jew­eils abgegeben­en wahlscheines han­delt. mir kam das auch komisch vor, aber der wahlvor­stand hat drauf best­anden, dass die stadt köln das genau so vorschreibt.

@ mar­tin gude: the­or­et­isch soll man zw. 7:30 und 22 uhr zur ver­fü­gung stehen, prakt­isch muss man jedoch nur mor­gens und dann tag­süber ein paar stun­den lang anwesend sein. in jedem wahl­lokal sind ja 7 wahl­helfer einge­set­zt und dav­on müssen nur max. 4 per­son­en gleichzeit­ig anwesend sein — so sagte mir jeden­falls ein mit­arbeit­er der stadt köln am telefon.

 

Lutz Gerritzen wrote on 31. August 2009 at 12:50:  

Auch in Krefeld wurde nicht nach dem Aus­weis gefragt, ich habe bereits ents­prechende Mails an den Datens­chutz­beau­ftragten und die Stadt Krefeld geschickt. Ich sch­lage vor, vor der näch­sten Bundestag­swahl ein­en TV-Sender oder eine Tageszei­tung darauf heiß zu machen, dass ein­er von uns mit den Wahl­ben­a­chrich­ti­gun­gen von fünf Bekan­nten, die keine Lust zum Wäh­len haben, fünf Kreuzchen macht. So kön­nte man sog­ar live kom­men­tier­en, dass Deutsch­land eine Banan­en­re­pub­lik ist und jede Wahl anfecht­en. Das Prob­lem wird nur sein, dass man sich straf­bar macht. Aber wer will ver­hindert, dass beis­piels­weise ein Strohmann ein­er Partei fünf Leutchen die Wahl­ben­a­chrigung abkauft und dann für sie wäh­len geht?

 

Martin Gude Author wrote on 31. August 2009 at 15:24:  

@wu: Wenn die Stadt die Anweisung erteilt, nicht die Aus­weise zu kon­trol­lier­en, finde ich das fast noch schlimmer. 

Aber gut zu wis­sen, dass man nicht die kom­plette Zeit da sein muss. Den­noch würde ich es bess­er find­en, wenn es mehr­ere Schicht­en gäbe, für die man sich dann melden kann. Dann kön­nte man an so einem Wahlson­ntag sowohl Freizeit haben als auch Wahl­helfer sein.

 

Herr Jeh wrote on 1. September 2009 at 07:21:  

Ich arbeite seit mehr­er­en Jahren ehrenamt­lich in Wahl­lokalen als Wahlhelfer.
Bevor man dor­thin geset­zt wird, erhält man von der Stadtver­wal­tung vorher jew­eils eine kleine Schulung. 

Dort wird einem gesagt, dass die Wahl­ben­a­chrich­ti­gung­s­karte quasi das Aus­weis­dok­u­ment ist, welches alleine schon zur Wahl berechtigt und deswe­gen aus­reichend ist. In diesem Sinne muss da auch jeder selbst drauf aufpassen, will er nicht, dass Schind­luder mit sein­er Stimme getrieben wird. 

Aus­weise wer­den nur kon­trol­liert, wenn das Geburts­datum nicht zum Gesicht oder der Name nicht zum Geschlecht der anwesenden Per­son passt oder einem sonst an der Per­son etwas komisch vorkom­mt. Wenn zum Beis­piel ein Sohn für sein­en Vater wäh­len geht, würde das schon bemerkt wer­den. Bei einem Jugend­lichen, der für seine Klassen­kam­eraden wäh­len geht, sieht das schon anders aus. Aber in der Regel kann man sich auch nur ein­mal in einem Wahl­lokal zei­gen, ohne das es auffällt

Ich fand das auch schon immer etwas ungewöhn­lich, aber es scheint gängige Prax­is in ganz Deutsch­land zu sein.

 

Martin Gude Author wrote on 1. September 2009 at 07:43:  

Dass die Wahl­ben­a­chrich­ti­gung­s­karte quasi dein Aus­weis­dok­u­ment ist und somit sorgfältig auf­be­wahrt wer­den soll­te, steht aber nicht auf der Karte drauf. Im Gegen­teil sieht Sie eher wie etwas aus, was zwar hil­freich ist, aber auch nicht schlimm wenn man es ver­liert oder irgend­wo verse­hentich lie­gen lässt. Es sieht wie ein reines Inform­a­tionsdok­u­ment aus, nicht wie ein Aus­weis­dok­u­ment. Auf mein­er Wahl­ben­a­chrich­ti­gung zur Bundestag­swahl, die prakt­ischer­weise gestern in der Post war, steht expliz­it drauf: »Das Wahlrecht kann auch bei Ver­lust der Wahl­ben­a­chrich­ti­gung aus­geübt wer­den.« Folg­lich würde ich, aus­ser wegen mein­er Daten, kein­en Grund dafür sehen, auf diesen Zettel aufzupassen.

Da neh­men die Kon­trol­leure der Bahn und der KVB die Aus­weis­bindung von Semester­tick­ets ern­ster als die Städte und Gemeinden beim Wäh­len. Als ich noch Stu­dent war, war der Schaffn­er in den sel­ten­sten Fäl­len nur mit meinem Stu­den­tenaus­weis zufrieden son­dern woll­te sehr häufig auch mein­en Perso sehen.

Wenn diese Vorge­hens­weise also gängige Prax­is ist, kön­nte man also fol­gendes Szenario durch­spielen: ich möchte spon­tan am Wahl­wochen­ende irend­wo­hin weg. Ich suche jemanden in meinem Fre­un­deskre­is (gleiches Geschlecht und Alter), dem ich ver­traue und der nicht in meinem Wahl­bezirk wohnt. Briefe ihn was er zu wäh­len hat. Gebe ihm die Ben­a­chrich­ti­gung­s­karte. Und nieman­dem würde das auffal­len, wenn er für mich wählt.

 

Tim Z. wrote on 2. September 2009 at 09:01:  

Ich musste in Duis­burg auch meinem Per­son­alaus­weis nicht zei­gen. Eher im Gegen­teil, als ich die Wahl­ben­a­chrich­ti­gung­s­karte abgegeben habe und anf­ing mein­en Per­son­alaus­weis aus mein­er Geld­börse zu kra­men, sagte die Dame nur: »Den brauch wir nich.«
Das hat mich natür­lich stutzig gemacht.
Eine Nachfrage bei mehr­er­en Fre­un­den, Ver­wandten und Bekan­nten hat das selbe Bild ergeben.
Anschein­end wurde in mehr­er­en Wahl­lokalen in Duis­burg der Per­son­alaus­weis nicht kontrolliert!

 

Michael wrote on 3. September 2009 at 10:24:  

Auch ich bin erfahren­er Wahl­helfer. Der Per­son­alaus­weis ist nicht notwendig !
Ich empfehle ein­fach ein­en Blick in das Wahl­ge­setz bzw. die Wahlver­or­d­nun­gen der
Länder. Kann man aller kos­ten­los im Inter­net lesen.

P.S.: Wie oben richtig bes­chrieben ist die Wahl­ben­a­chrich­ti­gung­s­karte das eigent­liche Dok­u­ment. Es kann aber auch ohne diese Karte gewählt wer­den, dafür ist dann der Per­son­alaus­weis vorzulegen.
Wenn dem Wahlvor­stand aber derjenige »per­sön­lich bekan­nt ist« muss auch das nicht sein !
Ich weiss aber nicht wo das Prob­lem liegt,
bei der Briefwahl schicke ich ja auch nicht ein­en Fin­ger­ab­druck mit. Diesen Wahlzettel kön­nte genauso gut jemand Frem­des eintüten und losschick­en, oder ??

Diese Karte ist ein Dok­u­ment und das lege ich ja auch nicht im Trep­pen­haus aus, dam­it sich jeder bedien­en kann.

Und in mein­er lan­gen Erfahrung habe ich noch nie erlebt, dass jemand mit einem frem­den Wahlschein auf­getaucht ist, das fällt ja spä­testens dann auf wenn der richtige zur Wahl kommt.

 

Michael wrote on 3. September 2009 at 10:34:  

Hallo,

hier bin ich nochmal.

Die ulti­mat­ive Seite zu dem Thema ist
hier:

http://​www​.wahlrecht​.de/​g​e​s​e​t​z​e​.​htm

Dann schaut mal z.B. bei NRW in die KWahlO
(Kom­mun­al­wahlord­nung) und da in § 40.
Für die ander­en Wah­len sieht das aber genauso aus.
Für die kom­mende Bundestag­swahl gilt die BWO (Bundeswahlord­nung) § 56 Stimmabgabe.

Alles klar gere­gelt, wie für Deutsch­land nicht anders zu erwarten.

 

Oliver Welte wrote on 19. March 2012 at 11:59:  

Dazu lässt sich fol­gendes sage:
Als langjähriger Wahl­helfer weiß ich, dass die Wahl­helfer nicht ver­p­f­lichtet sind, bei Vorlie­gen ein­er kor­rek­ten Wahl­ben­a­chrich­ti­gung und ents­pr. Ein­trag in das Wählerverzeich­nis den Per­son­alaus­weis zu überprüfen.
Hat jedoch ein Wahl­helfer in irgendwelch­er Weise Zweifel an der Iden­tität eines Wählers, so ist er ange­hal­ten, sich den Pass zei­gen zu lassen. So kom­mt es, dass der Wähler in der Regel wohl nicht nach seinem Aus­weis gefragt wer­den wird. Wird er es aber doch, und kann sich dann nicht aus­weis­en, weil er z.B. den Aus­weis zu Hause hat lie­gen lassen, so muss er wohl schlech­t­esten­falls sog­ar dam­it rechnen, seine Stimme nicht abgeben zu dürfen.
O. Welte